für gesetzlich versicherte Patienten

Informationen für gesetzlich Versicherte Patienten

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptprüfung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

Die ausgestellte Verordnung ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
10,00 Euro pro Verordnung + 10% des Rezeptwertes

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr möglichst schnell zu begleichen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.


 


 

Anpassung der Behandlungszeit für gesetzlich Versicherte ab 1.1.2017

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

die gesetzlichen Krankenkassen sehen pro physiotherapeutischer Behandlung (inklusiv An- und Ausziehen)
einen Zeitrahmen von 20 Minuten vor. Fragen nach der Auswirkung der letzten Behandlung und dem momentanen Zustand, evtl. weitere notwendige Tests brauchen auch einige Minuten, d.h.

zur eigentlichen Behandlung stehen daher ca. 10-12 Minuten zur Verfügung. 

Da unter diesen Bedingungen nach unserer Erfahrung und Überzeugung eine effektive Therapie nicht möglich ist, haben wir unseren Patienten bisher auf rein freiwilliger Basis und ohne Zuzahlung pro Behandlung 25-30 Minuten zur Verfügung gestellt.

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sehen wir uns jedoch ab dem 1.1.2017 nicht mehr in der Lage, diese Praxis weiter aufrecht zu erhalten, d.h. wir werden die Behandlungszeit für gesetzlich versicherte Patientinnen/Patienten an die Vorgabe der Krankenkasse anpassen, wie es bei anderen Praxen schon seit langem üblich ist.

Eine Verlängerung (über die vorgegebenen 20 Min.) der Behandlungszeit ist auf freiwilliger Basis gegen Zuzahlung jederzeit möglich, jedoch keinesfalls verpflichtend.

Selbstverständlich wirkt sich die Nichtinanspruchnahme dieses Angebotes weder auf die Behandlungsqualität im fachlichen Sinne noch auf die Terminvergabe negativ aus.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit, um unsere Praxis in Zukunft wirtschaftlich zu betreiben!

Ihr Praxisteam