Informationen für gesetzlich Versicherte Patienten
Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend
behandeln
wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für
Physiotherapie.
Rezeptprüfung
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne
weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt
vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten
sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen
das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.
Sollten Eintragungen fehlerhaft
sein, müssen diese vom Arzt geändert werden.
Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift
und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung
akzeptieren.
Die ausgestellte Verordnung ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss
mit der Behandlung begonnen worden sein. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von
mehr als 14 Kalendertagen verliert
das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr
einnehmen,
da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung
nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
10,00 Euro pro Verordnung + 10% des Rezeptwertes
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr möglichst schnell zu begleichen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Anpassung der Behandlungszeit für gesetzlich Versicherte ab 1.1.2017
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
die gesetzlichen Krankenkassen sehen pro physiotherapeutischer Behandlung (inklusiv
An- und Ausziehen)
einen Zeitrahmen von 20 Minuten vor. Fragen nach der Auswirkung
der letzten Behandlung und dem momentanen Zustand, evtl. weitere notwendige Tests
brauchen auch einige Minuten, d.h.
zur eigentlichen Behandlung stehen ca. 10-12 Minuten zur Verfügung!
Da unter diesen Bedingungen nach unserer Erfahrung und Überzeugung eine effektive
Therapie
nicht möglich ist, haben wir unseren Patienten bisher auf rein freiwilliger
Basis und ohne Zuzahlung
pro Behandlung 25-30 Minuten zur Verfügung gestellt.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sehen wir uns jedoch ab dem 1.1.2017 nicht mehr
in der Lage,
diese Praxis weiter aufrecht zu erhalten, d.h. wir werden die Behandlungszeit
für gesetzlich versicherte Patientinnen/Patienten an die Vorgabe der Krankenkasse
anpassen, wie es bei anderen Praxen schon
seit langem üblich ist.
Eine Verlängerung (über die vorgegebenen 20 Min.) der Behandlungszeit ist auf freiwilliger Basis gegen Zuzahlung jederzeit möglich, jedoch keinesfalls verpflichtend!
Selbstverständlich wirkt sich die Nichtinanspruchnahme dieses Angebotes weder auf die Behandlungsqualität im fachlichen Sinne noch auf die Terminvergabe negativ aus.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit, um unsere
Praxis
in Zukunft wirtschaftlich zu betreiben!
Ihr Praxisteam